Das Betreuungsgericht bestellt gesetzliche Betreuer, um z. B. Vermögens-, Renten- oder Wohnungsprobleme, aber auch Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des
Aufenthalts für Menschen zu regeln, die diese Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Gründe dafür können körperliche, psychische oder geistige Krankheiten, Einschränkungen
oder Behinderungen sein.
Als Betreuerin bin ich für die Abwicklung der rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten des Betreuten und die Organisation von notwendigen Hilfen zuständig.
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