Berlin/Köln 22.11.2018

 

 G-BA legt Grundlage für kassenfinanzierte Systemische Psychotherapie

 

In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt. Damit hat er den Grundstein dafür gelegt, dass Systemische Psychotherapie künftig als Richtlinienverfahren und Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann. 

 

„Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den G-BA ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Das Angebot einer kassenfinanzierten Systemischen Therapie bringt eine wichtige Verbesserung des psychotherapeutischen Behandlungsangebotes“, betont Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

 

Der G-BA stellt mit diesem Votum den Nutzen Systemischer Therapie in fünf Anwendungsgebieten der Psychotherapie fest, darunter die am häufigsten auftretenden Erkrankungen Angst- und Zwangsstörungen und affektive Störungen (Depression). Für eine Zulassung muss der Nutzen zwingend für diese beiden Indikationen belegt sein. Basis für die heutige Entscheidung ist die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des G-BA den Nutzen in sieben Störungsbereichen festgestellt hatte. 

 

Psychische Erkrankungen sind längst zu Volkskrankheiten geworden. „Wir begrüßen es, dass erstmals nach 31 Jahren wieder ein hoch wirksames Psychotherapieverfahren vor der Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen steht“, erklärt Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG). Bis es soweit ist, müssen sich die Patientinnen und Patienten noch etwas gedulden, da im nächsten Schritt die konkrete Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie vorgenommen werden muss. Neben den beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie wäre Systemische Therapie dann das vierte Richtlinienverfahren zur Behandlung psychischer Störungen.

Aus der Pressemitteilung der DGSF vom 22.11.2018